Grillverbot in Mietwohnungen - Wie Gerichte in Deutschland entscheiden
Gerade im Sommer, wenn das Wetter schön warm ist und die Abende länger sind, steigt das Verlangen nach einem frisch gegrillten Steak oder Würstchen in geselliger Runde. Leider hat nicht jeder einen eigenen Garten und noch dazu verständnisvolle Nachbarn, die die Rauchentwicklung beim Grillen auf dem Balkon dulden.
Immer mehr Gerichte in Deutschland beschäftigen sich mit dieser Problematik: Nachbarschaftsstreit wegen Grillens. Sollte das Brutzeln nicht direkt im Mietvertrag untersagt sein, dann müssen Ihre Nachbarn damit Leben das Sie auf Ihrer Terrasse und auf dem Balkon grillen. Durch die Emmissionsschutzgesetzte, welche durch das Land festgelegt werden, müssen Ihre Nachbarn aber nicht jede Rauchentwicklung akzeptieren.
Werden sie beispielsweise regelmäßig von Ihnen eingequalmt, wird es möglicherweise zum Nachbarstreit kommen, in in solchen Fällen ist es leider nicht ungewöhnlich, dass ein Gericht entscheiden muss.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in einem Urteil von 1995, dass bei zu starker Rauchentwicklung ein Bußgeld fällig wird.
Sollte in Ihrem Mietvertrag das Grillen ausdrücklich verboten sein, dann müssen Sie aber nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar fristlos die Wohnung gekündigt werden. Dies entschied das Landgericht Essen. Lesen Sie sich also vorher genauestens Ihren Vertrag durch bevor Sie den Grill auf Ihrem Balkon anzünden.
Der Elektrogrill sollte wenn möglich den Vorzug gegenüber einem Holzkohlegrill erhalten, weil das elektrische Gerät wesentlich weniger Rauch entwickelt und somit auch nicht so als Störfaktor von Ihren Nachbarn wahrgenommen wird. Sollten Sie trotzdem auf Holzkohle grillen wollen, ist es sicherlich besser, den Nachbarn lang genug davor in Kenntnis zu setzen, damit er sich entsprechend vorbereiten kann.
Die schlimmsten Faktoren einer Belästigung sind nun mal die starke Rauchentwicklung. Besonders ärgerlich wird es für Ihren Nachbarn, wenn er seine Fenster offen stehen hat und der Qualm ungehindert in die Wohnung eindringen kann.
Von Rechtssicherheit kann in Deutschland auch bei diesem Thema nicht im Geringsten die Rede sein. Nahezu jedes Gericht hat sich inzwischen mit derartigen Fällen befasst und es scheint so viele Entscheidungen zu geben, wie es Gerichte gibt: Wenn es nach dem einen geht, darf zwischen 17:00 Uhr und 24:00 Uhr gegrillt werden, nach einem anderen Gericht darf der Grill nur maximal 4 mal im Jahr angefeuert werden und wiederum ein anderes Gericht befindet, dass die Nachbarn mindestens 48 Stunden vor dem Ereignis zu informieren sind.
Am besten aber, Sie lassen einen Streit mit Ihrem Nachbarn erst gar nicht aufkommen, indem Sie ihn einfach zum Grillen einladen.
